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Nach der Einführung des Kampfhundeverbots im Kanton Zürich wollen oder müssen viele Hundebesitzer ihre Lieblinge loswerden.
Es weht uns ein steifer Wind entgegen», sagt Cornelia Bergundthal, Präsidentin des Schweizerischen American Staffordshire Terrier Clubs. Unerfreulich sei die Situation der Zürcher Hundehalter, die einen Vierbeiner haben, dessen Rasse seit 1.Januar im Kanton Zürich verboten ist. Denn sie müssen nun beim Veterinäramt eine Haltebewilligung beantragen (siehe Box). Zur Erinnerung: Bei der Abstimmung über das neue Zürcher Hundegesetz Ende. November 2008 gaben die Stimmbürger der strengeren Variante den Vorzug, die ein Kampfhundeverbot beinhaltet. Cornelia Bergundthal erlebt die Auswirkungen tagtäglich: Tierhalter von Bull Terrier und Co. rufen an und klagen ihr Leid: «Eine Familie muss sich eine neue Wohnung suchen, obschon es mit dem Hund nie Probleme gab. Ein neuer Mieter stiftete andere an, und man schrieb an die Hausverwaltung. Den Hundebesitzern wurde gekündigt.»
 
Tierheime können oft keine Lösungen bieten.
Cornelia Bergundthal weis von Hundebesitzern, die ihre Spaziergänge auf den frühen Morgen oder späten Abend verlegen, um nicht angepöbelt zu werden. «Immer mehr Hundehalter sind dem Druck nicht mehr gewachsen und versuchen das Tier in einem Tierheim abzugeben.» Doch die allermeisten Zürcher Tierheime nehmen Kampfhunde gar nicht mehr auf. Und wenn, dann werden die Tiere in vielen Fällen zu Dauergästen, oft müssen sie eingeschläfert werden. Nicht wenige Zürcher Halter versuchen, ihre Kampfhunde in umliegenden Kantonen unterzubringen, in denen kein Rasseverbot gilt. Wie zum Beispiel im Aargau. Tierheimleiterin Conny Scherer vom Aargauischen Tierschutzverein (Ats) kennt die Probleme nur zu gut: «Diese Hunde sind sehr sensible Wesen. Meist leben sie in engster Gemeinschaft mit ihrem Besitzer. Ein Tierheim ist oft keine gute Lösung für sie.» So versucht der Ats über die eigene Homepage einen neuen Platz für den Hund zu finden, während er noch bei seinem Besitzer lebt. «Halter sollten sich überlegen, wie sie die Situation für sich und den Vierbeiner verbessern können, damit sie ihn nicht weggeben müssen. Sie haben bei Übernahme ein es Tiers Verantwortung übernommen, die auch in einer schwierigeren Situation bestehen bleibt», betont die Zürcher Kantonstierärztin Regula Vogel.          Dagmar Steinemann
 
Verbotene Hunderassen / Zürcher Hundehalter dürfen seit 1. Januar folgende Rassen nicht mehr halten oder züchten:
American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, American Bull Terrier,
Staffordshire Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier,
Bandog und Basic Dog sowie alle Hunde, die indestens zehn Prozent
Blutanteil dieser Rassen haben.
 
Wer bereits einen solchen Hund hält, kann für diese Tiere bis 31. März 2010 beim Veterinäramt eine Haltebewilligung beantragen.
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