Nach
der Einführung des Kampfhundeverbots im Kanton Zürich wollen oder müssen viele
Hundebesitzer ihre Lieblinge loswerden. Es weht uns ein steifer
Wind entgegen», sagt Cornelia Bergundthal, Präsidentin des Schweizerischen
American Staffordshire Terrier Clubs. Unerfreulich sei die Situation der
Zürcher Hundehalter, die einen Vierbeiner haben, dessen Rasse seit 1.Januar im
Kanton Zürich verboten ist. Denn sie müssen nun beim Veterinäramt eine
Haltebewilligung beantragen (siehe Box). Zur Erinnerung: Bei der Abstimmung
über das neue Zürcher Hundegesetz Ende. November 2008 gaben die Stimmbürger
der strengeren Variante den Vorzug, die ein Kampfhundeverbot beinhaltet.
Cornelia Bergundthal erlebt die Auswirkungen tagtäglich: Tierhalter von Bull
Terrier und Co. rufen an und klagen ihr Leid: «Eine Familie muss sich eine
neue Wohnung suchen, obschon es mit dem Hund nie Probleme gab. Ein neuer
Mieter stiftete andere an, und man schrieb an die Hausverwaltung. Den
Hundebesitzern wurde gekündigt.»
Tierheime können oft keine Lösungen bieten. Cornelia Bergundthal weis
von Hundebesitzern, die ihre Spaziergänge auf den frühen Morgen oder späten
Abend verlegen, um nicht angepöbelt zu werden. «Immer mehr Hundehalter sind
dem Druck nicht mehr gewachsen und versuchen das Tier in einem Tierheim
abzugeben.» Doch die allermeisten Zürcher Tierheime nehmen Kampfhunde gar
nicht mehr auf. Und wenn, dann werden die Tiere in vielen Fällen zu
Dauergästen, oft müssen sie eingeschläfert werden. Nicht wenige Zürcher Halter
versuchen, ihre Kampfhunde in umliegenden Kantonen unterzubringen, in denen
kein Rasseverbot gilt. Wie zum Beispiel im Aargau. Tierheimleiterin Conny
Scherer vom Aargauischen Tierschutzverein (Ats) kennt die Probleme nur zu gut:
«Diese Hunde sind sehr sensible Wesen. Meist leben sie in engster Gemeinschaft
mit ihrem Besitzer. Ein Tierheim ist oft keine gute Lösung für sie.» So
versucht der Ats über die eigene Homepage einen neuen Platz für den Hund zu
finden, während er noch bei seinem Besitzer lebt. «Halter sollten sich
überlegen, wie sie die Situation für sich und den Vierbeiner verbessern
können, damit sie ihn nicht weggeben müssen. Sie haben bei Übernahme ein es
Tiers Verantwortung übernommen, die auch in einer schwierigeren Situation
bestehen bleibt», betont die Zürcher Kantonstierärztin Regula
Vogel. Dagmar Steinemann
Verbotene Hunderassen /
Zürcher Hundehalter dürfen seit 1. Januar folgende Rassen nicht mehr halten
oder züchten:
American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, American Bull Terrier,
Staffordshire Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier,
Bandog und Basic Dog sowie alle Hunde, die indestens zehn Prozent
Blutanteil dieser Rassen haben.
Wer bereits einen solchen Hund hält, kann für diese Tiere bis 31. März 2010
beim Veterinäramt eine Haltebewilligung beantragen.